Ein Behördengang, an dem fast alles andere hängt. Die Abmeldung entscheidet über Krankenkasse, Steuerpflicht, AHV und Stimmrecht — und einige Fristen laufen ab dem Tag der Abmeldung, nicht ab dem Tag deiner Ankunft hier.
Warum das hier steht
Die Abmeldung wirkt wie eine Formalität und ist die wichtigste Weiche des ganzen Umzugs. Wer sie zu spät macht, zahlt weiter Krankenkassenprämien. Wer sie zu früh macht, steht ohne Versicherung da. Und wer die Anmeldung bei der Schweizer Vertretung vergisst, verliert Stimmrecht und konsularische Hilfe.
Die Reihenfolge
1. Vor der Abreise: Abmeldung bei der Wohngemeinde. Persönlich oder je nach Gemeinde online. Du gibst das Zielland an und bekommst eine Abmeldebestätigung — heb sie auf, du brauchst sie später mehrfach. Deine Schriften (Heimatschein) werden dir ausgehändigt oder an die Vertretung weitergeleitet.
2. Nach der Ankunft: Anmeldung bei der Schweizer Vertretung. Das ist die Eintragung ins Auslandschweizerregister. Sie sollte zügig erfolgen — üblicherweise wird eine Frist von 90 Tagen genannt. Zuständig ist die Schweizer Botschaft in Santo Domingo.
3. Laufend: Änderungen melden. Adresse, Zivilstand, Geburten. Das geht über den Online-Schalter des EDA.
⚠️ Zwischen 1 und 2 darf keine Lücke bei der Krankenversicherung entstehen. Kläre den Versicherungsschutz, bevor du dich abmeldest → Krankenkasse kündigen
Was dir die Registrierung bringt
- Konsularischer Schutz in Notlagen — Unfall, Haft, Katastrophe, Evakuation.
- Pass und Identitätskarte verlängern, ohne in die Schweiz zu reisen. Die biometrische Erfassung erfolgt an der Vertretung, mit Termin.
- Stimm- und Wahlrecht: Du kannst dich für die briefliche Teilnahme an eidgenössischen Abstimmungen registrieren lassen — freiwillig, aber nur über das Register möglich.
- Zivilstandsereignisse (Heirat, Geburt eines Kindes hier) werden in der Schweiz nachgeführt. Ohne das kann ein hier geborenes Kind später Mühe haben, seine Schweizer Bürgerschaft nachzuweisen.
Was mit der Abmeldung endet — und was nicht
| Bereich | Was passiert |
|---|---|
| Krankenversicherung | Das Obligatorium endet mit der Abmeldung. Du brauchst vorher eine Anschlusslösung → Krankenversicherung |
| Steuern | Die unbeschränkte Steuerpflicht endet. Liegenschaften in der Schweiz bleiben dort steuerpflichtig, ebenso gewisse Renten und Kapitalauszahlungen → Steuern |
| AHV/IV | Die obligatorische Versicherung endet. Es gibt die freiwillige AHV/IV für Schweizer ausserhalb EU/EFTA — die Dominikanische Republik zählt dazu. Die Anmeldefrist ist kurz und läuft ab dem Ende der obligatorischen Versicherung → AHV & Pensionskasse |
| Pensionskasse | Das Guthaben bleibt bestehen; ob und wie viel du dir auszahlen lassen kannst, hängt vom Zielland ab — siehe dieselbe Seite |
| Militär-/Zivildienst | Die Dienstpflicht ruht im Ausland, die Meldepflicht bleibt |
| Bürgerrecht | Bleibt. Die Abmeldung ist kein Verzicht auf die Staatsbürgerschaft |
| Bankkonten in der Schweiz | Bleiben möglich, werden aber oft teurer oder werden gekündigt. Kläre das vor der Abmeldung mit deiner Bank |
⚠️ Die AHV-Frist ist der Punkt, an dem am meisten schiefgeht. Sie ist knapp, und wer sie verpasst, kommt nicht zurück in die Versicherung. Kläre sie, bevor du dich abmeldest, nicht danach.
Praktisches
- Alles zweifach. Abmeldebestätigung, Heimatschein, Zivilstandsurkunden — je eine Kopie in die Schweiz zu Vertrauten, eine hierher.
- Urkunden apostillieren lassen, solange du in der Schweiz bist. Geburts- und Heiratsurkunde brauchst du hier für die Residencia, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung → Residencia beantragen
- Eine Zustelladresse in der Schweiz behalten. Nicht alles lässt sich digital erledigen.
- Nicht zu früh abmelden. Die Abmeldung wirkt auf ein Datum; erledige Bankgeschäfte, Ausweisverlängerungen und Versicherungswechsel vorher.
Wer sonst noch hilft
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) berät kostenlos zu Auswanderung, Sozialversicherung und Rückkehr und gibt die Zeitschrift Schweizer Revue heraus. Für Fragen zu Vorsorge und Absicherung im Ausland gibt es zudem Soliswiss.