Die Grundversicherung muss dich nehmen. Die Zusatzversicherung nicht. Das ist der ganze Unterschied — und der Grund, warum Rückkehrer hier böse Überraschungen erleben.
Die gute Nachricht zuerst
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) unterliegt der Aufnahmepflicht. Jede Kasse muss dich aufnehmen:
- ohne Gesundheitsprüfung
- ohne Vorbehalte
- ohne Rücksicht auf Alter oder Vorerkrankungen
Egal wie lange du weg warst und wie krank du bist. Eine Absage in der Grundversicherung ist unzulässig.
Die Frist
Innert drei Monaten nach dem Zuzug musst du dich versichern. Tust du das, gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung in der Gemeinde.
Das heisst zweierlei:
- Du bist ab Tag eins gedeckt, auch wenn der Vertrag später zustande kommt.
- Du zahlst die Prämien auch rückwirkend. Wer sich Zeit lässt, bekommt am Ende drei Monatsprämien auf einmal.
⚠️ Wer die Frist verpasst, wird von der Behörde einer Kasse zugewiesen — ohne Auswahl, und es können Zuschläge anfallen. Erledige es in der ersten Woche.
Das eigentliche Problem: die Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen (Spitalabteilung, Zahn, Alternativmedizin, Ausland) laufen nicht nach KVG, sondern nach Privatversicherungsrecht. Dort gilt:
- Gesundheitsprüfung ist erlaubt.
- Ablehnung ist erlaubt.
- Vorbehalte und Wartefristen sind erlaubt.
- Das Alter schlägt auf die Prämie durch.
Wer mit fünfzig zurückkommt und zwischenzeitlich etwas hatte, bekommt die alte Halbprivat-Deckung womöglich nicht wieder — oder nur mit Ausschlüssen.
Deshalb, wenn irgend möglich: Prüfe vor der Ausreise, ob deine Zusatzversicherung ruhend gestellt (sistiert) werden kann, statt sie zu kündigen. Manche Versicherer bieten das für einen befristeten Auslandaufenthalt an. Wer das weiss, bevor er geht, spart sich das Problem beim Zurückkommen → Krankenkasse kündigen
Die Übergangsphase
Der gefährliche Moment ist die Lücke zwischen dem Ende deiner Auslandsversicherung und dem Beginn der Schweizer Deckung.
- Kündige die hiesige Versicherung erst, wenn das Zuzugsdatum feststeht.
- Plane eine Überschneidung von ein paar Wochen ein. Doppelt versichert ist ärgerlich, gar nicht versichert ist teuer.
- Reisemedizinische Deckung für den Flug und die ersten Tage nicht vergessen.
Was du wählen musst
| Entscheidung | Worum es geht |
|---|---|
| Kasse | Die Grundleistungen sind gesetzlich identisch. Unterschiede gibt es nur bei Prämie und Service |
| Franchise | Je höher, desto tiefer die Prämie — sinnvoll bei guter Gesundheit und Reserven |
| Modell | Hausarzt, HMO oder Telmed senken die Prämie gegen eine Einschränkung der freien Arztwahl |
| Prämienverbilligung | Bei tiefem Einkommen — und ein Rückkehrjahr ohne Schweizer Einkommen ist oft genau das. Die Anmeldung läuft über den Kanton |
Die offizielle, werbefreie Prämienübersicht des Bundes ist priminfo.admin.ch.
Für Kinder und Familie
- Kinder müssen ebenfalls innert drei Monaten versichert werden.
- Auch hier gilt die Aufnahmepflicht in der Grundversicherung.
- Kinderprämien sind tiefer, und viele Kantone verbilligen sie zusätzlich.
Was du an Unterlagen brauchst
- Anmeldebestätigung der Gemeinde mit Zuzugsdatum
- AHV-Nummer — steht auf der alten Versichertenkarte oder kommt über die Ausgleichskasse
- Angaben zu bisherigen Versicherungen, wenn du eine Zusatzdeckung anstrebst