Orientierung, keine Beratung. Kündigungsfristen und Nachweise unterscheiden sich je nach Kasse. Hol dir vor dem Wegzug eine schriftliche Bestätigung deiner Krankenkasse — mündliche Auskünfte helfen dir später nicht.
Das Wichtigste in Kürze
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung endet mit dem Wegzug aus der Schweiz, weil die Versicherungspflicht an den Wohnsitz gebunden ist. Das passiert aber nicht von allein: Ohne Kündigung und Nachweis läuft die Prämie weiter, und du zahlst für eine Deckung, die dir in der DR ohnehin fast nichts nützt.
Drei Punkte entscheiden:
- Abmelden und nachweisen — sonst läuft die Prämie weiter.
- Ersatz organisieren, bevor du fliegst — zwischen Kündigung und neuer Police darf keine Lücke entstehen.
- Die Rückkehr im Kopf behalten — für den Wiedereintritt gilt eine Frist von drei Monaten, dafür aber eine Aufnahmepflicht.
Kündigen: was die Kasse verlangt
Die Kündigung braucht eine schriftliche Mitteilung mit dem Wegzugsdatum. Als Nachweis verlangen die Kassen üblicherweise:
- die Abmeldebestätigung deiner Einwohnergemeinde
- ergänzend oft einen Mietvertrag, eine Meldebestätigung oder einen Arbeitsvertrag aus dem Zielland
Die Abmeldebestätigung ist das Schlüsseldokument — sie brauchst du ohnehin auch für die Pensionskasse. Hol dir mehrere Exemplare.
Der teure Fehler
Wer einfach abreist, ohne zu kündigen, bleibt aus Sicht der Kasse versichert. Die Prämien laufen weiter, Mahnungen gehen an die alte Adresse, und am Ende steht eine Betreibung im Raum. Das lässt sich rückwirkend regeln, kostet aber Nerven und manchmal Geld.
Was in der Dominikanischen Republik gilt
Die DR liegt ausserhalb von EU und EFTA. Ein Anspruch auf Leistungen der Schweizer Grundversicherung besteht dort in der Regel nicht.
Einzelne Kassen bieten auf vertraglicher Basis eine Weiterführung des Versicherungsschutzes an — das ist dann aber kein KVG-Obligatorium mehr, sondern ein privates Produkt mit eigenen Bedingungen. Frag deine Kasse konkret danach und vergleiche mit einer internationalen Krankenversicherung.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen laufen über einen eigenen Vertrag nach VVG, nicht über das KVG. Für sie gelten andere Fristen und Bedingungen — sie enden nicht automatisch mit dem Wegzug. Kündige sie separat und ausdrücklich.
Die Rückkehr
Falls du zurückkommst: Für die Wiederanmeldung bei einer Grundversicherung hast du drei Monate ab der Anmeldung bei der Gemeinde. Die Deckung gilt dann rückwirkend ab dem Anmeldedatum.
Dabei gilt die Aufnahmepflicht: keine Gesundheitsfragen, keine Ablehnung, kein Vorbehalt. Für die Grundversicherung spielt es also keine Rolle, was in der Zwischenzeit war.
Für Zusatzversicherungen gilt das nicht — dort wird neu geprüft, und Vorerkrankungen aus der Zeit im Ausland können zu Vorbehalten oder einer Ablehnung führen. Wer eine gute Zusatzversicherung hat und mit einer Rückkehr rechnet, sollte vor der Kündigung durchrechnen, ob ein Sistieren möglich ist.
Bevor du fliegst
- Krankenkasse schriftlich kündigen, Wegzugsdatum nennen
- Abmeldebestätigung der Gemeinde beilegen — mehrere Exemplare besorgen
- Schriftliche Bestätigung der Kasse einfordern und aufbewahren
- Zusatzversicherungen separat kündigen oder sistieren
- Internationale Krankenversicherung abschliessen, bevor die alte endet
- Prüfen, was die Police in der DR wirklich abdeckt: ambulant, stationär, Rücktransport in die Schweiz
- Neue Adresse bei der Kasse hinterlegen, falls noch Abrechnungen offen sind
Offizielle Quellen
- Versicherungspflicht — Bundesamt für Gesundheit
- Wegzug ins Ausland und Krankenversicherung — swissinfo.ch
- EDA-Länderdossier Dominikanische Republik: Vorsorge und Versicherung
Fristen und Bedingungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Kasse. Verlass dich auf die schriftliche Auskunft deiner Krankenkasse.